Kann man Nachhilfe von der Steuer absetzen?

Eine Frage, die uns immer wieder gestellt wird.

Können wir die Kosten für die Nachhilfe von der Steuer absetzen? Vorab gleich der Hinweis, dieser Artikel ersetzt keine Fachberatung und die Informationen sind unverbindlich. Die Nachhilfe gehört aus Sicht des Staates zu den Kosten der privaten Lebensführung, so dass es in der Regel nicht möglich ist, die Kosten abzusetzen. Für zwei besondere Fälle gibt es nach unserer Erfahrung allerdings Ausnahmen.

Folgende Fälle:

  • Medizinische Gründe: Bei medizinisch notwendiger Unterstützung werden die Kosten als außergewöhnlicher Aufwand akzeptiert. Nach Aussagen einiger unserer Kunden gilt die z. B. auch bei einer anerkannten Legasthenie.
  • Beruflich bedingte Gründe: Verkürzen die Eltern durch einen Umzug den Weg zur Arbeitsstätte in signifikanten Umfang, so können Kosten der Nachhilfe als Werbungskosten anerkannt werden.

Ob eine der genannten oder eine andere Möglichkeit für Sie zutreffend ist, sollten Sie frühzeitig mit Ihrem steuerlichen Berater besprechen.

© ABACUS Nachhilfeinstitut Nürnberg, Helmut Bauer

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